Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Merks Dir GmbH
§ 1 Vertragsparteien
(1) Merks Dir wird von der Merks Dir GmbH (CH-270.4.008.779-3) betrieben, welche am Nonnenweg 47, 4055 Basel domiziliert ist und nachfolgend «der/die Schulbetreiber/in» oder «wir» genannt wird. Der Begriff «Kurstermine» umfasst Gruppen-, wie auch Einzelnachhilfeunterricht, bzw. Lektionen.
(2) Bei noch nicht volljährigen Schülerinnen oder Schülern ist der Vertrag von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Vertrag kommt in diesem Falle zwischen der Schulbetreiberin und dem/der Erziehungsberechtigten zustande. Der/die Erziehungsberechtigte(n) haften vollständig für ihre Kinder/ Pflegekinder/ Adoptivkinder und für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag.
§ 2 Geltungsbereich und Übernahme
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Bildungsdienstleistungen, welche die Merks Dir GmbH gegenüber natürlichen oder juristischen Personen erbringt.
(2) Durch den Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der Schulbetreiberin werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen integraler Vertragsbestandteil des Unterrichtsvertrages.
§ 3 Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer elektronischer, schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Kursanmeldung kommt zwischen Ihnen und uns ein Unterrichtsvertrag zustande, welcher für Sie und für uns rechtsverbindlich wird, sobald wir Ihnen eine schriftliche Kursbestätigung zuschicken.
§ 4 Kursgebühren und Inkasso
(1) Die Kursgebühren richten sich grundsätzlich nach dem Unterrichtsvertrag bzw. nach den Angaben, welche Sie auf unserer Website: www.merksdir.ch finden. Die dortigen Kursgebühren beziehen sich auf eine Unterrichtslektion à 45 Minuten. Allfällige Kursmaterialien werden separat in Rechnung gestellt und sind nicht in den Kursgebühren inbegriffen.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, unbezahlte Kursgebühren an ein Inkassounternehmen abzutreten oder das Inkassounternehmen mit der Einforderung von Kursgebühren zu beauftragen.
(3) Bei Zahlungsverzug erhalten Sie zunächst eine Zahlungserinnerung, gefolgt von drei Mahnungen. Erfolgt auch danach kein Zahlungseingang, wird das Betreibungsverfahren ohne weitere Ankündigung eingeleitet.
(4) Kosten bei Zahlungsverzug:
1. Mahnung: CHF 5
2. Mahnung: CHF 10
3. Mahnung: CHF 40
(5) Rechnungen sind von Ihnen in der Schweizerischen Landeswährung (CHF) zu begleichen.
§ 5 Unterrichtseinheit und Unterrichtslektionen
(1) Eine Unterrichtseinheit besteht grundsätzlich aus mind. 1 Lektion à 45 Minuten. Eine Unterrichtseinheit dauert somit mind. 45 Minuten und besteht aus einer Lektion.
(2) Es können beliebig viele Lektionen gebucht werden, dies in Absprache mit dem Nachhilfelehrer/in. Die Lektionen sind in 15-Minuten-Intervallen frei wählbar (z.B. 45, 60, 75 Minuten, etc.).
(3) Die Dauer einer Unterrichtseinheit wird im Vorfeld in Absprache mit der Nachhilfelehrperson festgelegt. Sollte sich während einer laufenden Nachhilfelektion zeigen, dass zusätzlicher Zeitbedarf besteht, kann der Unterricht nach Absprache entsprechend verlängert werden. Abgerechnet wird stets die effektiv in Anspruch genommene Unterrichtszeit.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnung für die Bezahlung der Lektionsgebühren wird Ihnen Ende des jeweiligen Monats per Mail zugestellt. Die Bezahlung der Lektionsgebühren erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
(2) Zu bezahlen sind die Kursgebühren auf das in der Rechnung genannte Bankkonto mit dem entsprechenden QR-Code. Im Falle eines Widerspruches der Zahlungsfristen mit dem Vorhergesagten gelten die in der Rechnung genannten Fristen und Termine vorrangig.
§ 7 Vertragslaufzeiten und Probezeit
(1) Die Laufzeit des Unterrichtsvertrages bestimmt sich nach der Anzahl an gebuchten Lektionen.
§ 8 Vertragskündigung und Probezeit
(2) Die Schulbetreiberin behält sich vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe den Vertrag einseitig aufzulösen. Ein wichtiger Grund ist namentlich dann gegeben, wenn die Vertragspartei, der/die Erziehungsberechtigte oder der/die Schüler/In gegen die hier genannten Vertragsbedingungen oder gegen die Hausordnung verstösst sowie den Unterricht derart stört, dass für andere Gruppenteilnehmer eine reibungslose und erfolgreiche Kursabsolvierung nicht mehr gewährleistet werden kann. Im Falle einer Kündigung durch die Schulbetreiberin ist eine Rückerstattung der bereits bezahlten Kursgelder ausgeschlossen.
§ 9 Verpassen von Kursterminen
(1) Bei Gruppenlektionen ist ein Nachholen von verpassten Kursterminen nicht möglich. Nur bei Privatunterricht kann -bei rechtzeitiger Abmeldung- der verpasste Kurstermin nachgeholt werden.
(2)Eine Abmeldung kann 24 Stunden vor Beginn des Unterrichts schriftlich (z.B. via SMS/Whatsapp o.Ä.) an den zuständigen NachhilfelehrerIn erfolgen.
(3) Erfolgt die Abmeldung verspätet oder gar nicht, so werden die Unterrichtslektionen Ihnen dennoch in Rechnung gestellt, sofern keine zwingenden und unvorhersehbaren Gründe (wie Krankheit oder Unfall) vorliegen, welche die verspätete oder nicht erfolgte Abmeldung rechtfertigen. Bei Geltendmachung von Krankheit oder Unfall behält sich die Schulbetreiberin vor, ein Arztzeugnis zu verlangen.
(4) Bei noch nicht volljährigen Schülerinnen oder Schülern sind die Eltern resp. die Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich, dass der/die Schüler/in die gebuchten Kurse auch tatsächlich besuchen. Sie tragen insbesondere die Verantwortung dafür, dass sich der/die Schüler/in rechtzeitig in den Kursräumlichkeiten einfindet und rechtzeitig wieder abgeholt wird. Die Schulbetreiberin übernimmt keine Verantwortung für verpasste Kurstermine und den sich daraus ergebenden Folgen.
§ 10 Schulferien und Feiertage
(1) Während den Schulferien und Feiertagen (Kanton Basel-Stadt) findet kein Unterricht statt. In Absprache mit der für den Schüler/in zuständigen Nachhilfelehrerperson kann der Unterricht in den Ferien stattfinden.
(2) Der Unterricht ist von Mo-Sa von 09:00-20:00 möglich. Sonntags ist kein Unterricht möglich.
§ 11 Unterrichtsort und Lehrperson
(1)Der Unterricht findet in unseren Räumlichkeiten, am Nonnenweg 47, 4055 Basel oder online statt.
(2) Die Wahl des Tools für den Onlineunterricht wird im Vorfeld in Absprache mit der Nachhilfelehrerin bzw. dem Nachhilfelehrer festgelegt. Eine stabile Internetverbindung sowie für den Unterricht geeignete Endgeräte sind von der Schülerin bzw. dem Schüler sicherzustellen.
(3) Sollte aufgrund eines ausserordentlichen Vorfalles (Brand, Liegenschaftsunterhalt etc.) die Räumlichkeiten der Schulbetreiberin nicht zur Verfügung stehen resp. Frontalunterricht aufgrund behördlicher Anordnung (Pandemie) nicht möglich sein, so ist die Schulbetreiberin berechtigt, als vollwertigen Ersatz Online-bzw. Fernunterricht anzubieten. Die technische Ausstattung (insb. PC, Internetanschluss etc.) ist durch den Kunden auf eigene Kosten zu organisieren.
(4) Eingesetzt werden nur von uns nur Lehrpersonen, welche sich in einem Anstellungsverhältnis mit uns befinden.
§ 12 Abwerbung
(1) KundInnen der Merks Dir GmbH verpflichten sich dazu, während laufenden Kursen bei uns sowie während einem Jahr nach Beendigung ihres letzten Kurses kein Arbeitsverhältnis mit Lehrpersonen der Merks Dir GmbH einzugehen. Im Falle einer Missachtung dieser Regelung, behalten wir uns vor, dem Kunden eine Ablösesumme von CHF 3000.- pro Lehrperson zu verrechnen.
(2) Lehrpersonen der Merks Dir GmbH verpflichten sich dazu, sowohl während ihres Anstellungsverhältnisses bei uns sowie während einer Frist von einem Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Merks Dir GmbH kein Arbeitsverhältnis mit (ehemaligen) Kunden der Merks Dir GmbH einzugehen. Im Falle einer Missachtung dieser Regelung behalten wir uns das Recht vor, eine Entschädigung in Höhe von CHF 3000.- pro Kunde einzufordern.
§ 13 Telefon und E-Mail-Kommunikation
Mit dem Ausfüllen und Unterschreiben unseres Anmeldeformulars geben Sie uns das Einverständnis zur Kommunikation via E-Mail und (mobiler) Telefonnummer. Unsere Lehrpersonen dürfen Sie für kursorganisatorische Angelegenheiten per E-Mail kontaktieren.
§ 14 Newsletter und Marketinginformationen
Mit der Anmeldung zu unserem Nachhilfeunterricht erklären sich Kundinnen und Kunden damit einverstanden, Informationen zu unseren Angeboten, Kursen und Neuigkeiten per E-Mail (Newsletter/Marketinginformationen) oder Whatsapp zu erhalten. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, indem Sie sich mit uns in Verbindung setzen und uns diesbezüglich informieren.
§ 15 Haftung und Versicherung
(1) Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obliegt grundsätzlich den einzelnen Kursteilnehmer/innen bzw. den Erziehungsberechtigten.
(2) Die Erziehungsberechtigten des Schülers/Schülerin haften für den Schaden, welche dieser/diese verursacht.
(3) Für alle von uns organisierten Kurse, Veranstaltungen und Unterrichtslektionen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen in den Räumlichkeiten der Merks Dir GmbH übernehmen wir keine Haftung. Eltern haften für ihre Kinder.
§ 16 Teilnahme von Eltern am Unterricht
Die Anwesenheit von Eltern während der regulären Nachhilfestunden ist nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt für die erste Nachhilfelektion, in denen ein Elternteil im Unterricht anwesend sein darf, um sich einen Eindruck von der Unterrichtsgestaltung zu verschaffen und sich bei Bedarf mit der Lehrperson auszutauschen.
§ 17 Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und halten uns an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Lesen Sie dazu unsere Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage. Mit Ihrem Einverständnis zu unseren AGB, akzeptieren Sie, dass wir sämtliche bei der Anmeldung von Ihnen genannten Daten im Rahmen unserer Geschäftsprozesse bearbeiten und speichern dürfen.
§ 18 Aufhebung bisheriger AGBs / Gerichtsstand
(1) Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten alle bisherigen AGBs als aufgehoben. Bei Widerspruch zu den bisherigen AGBs gilt diese Fassung vom 14. Januar 2026.
(2) Bei unüberbrückbaren Differenzen ist das Zivilgericht Basel-Stadt, unter Vorbehalt der vorgängigen Schlichtung zuständig. Vorbehalten bleiben die zwingenden Gerichtsstände nach ZPO und SchKG.
(3) Die Schulbetreiberin behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich und einseitig abändern zu können.
(4) Für alles Weitere gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts. Gerichtsstand ist Basel-Stadt. Stand: Januar 2026
